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1.
Vertragsabschluß |
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| 1.1. |
Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AKS Grimma GmbH
mit Sitz in 04668 Grimma, Bahnhofstraße 5 -- im folgenden AKS
genannt- gelten für alle mit Käufern abgeschlossenen
Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Käufer eigene Geschäftsbedingungen
mitgeteilt hat. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis
auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Die Bedingungen von AKS gelten auch für alle Folgegeschäfte,
selbst dann, wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf
hingewiesen wird. |
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| 1.2. |
Angebote
von AKS sind - auch bezüglich der Preisangabe freibleibend
und unverbindlich. |
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| 1.3. |
Werden
AKS direkt oder durch Kunden Aufträge zugeleitet, so kommt
ein entsprechender Vertrag erst durch die schriftliche Bestätigung
von AKS zustande. |
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| 1.4. |
Vorherige
Auslieferung der Ware gilt nicht als Bestätigung. |
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| 1.5. |
Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen abgegebener Aufträge oder dieser
Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch AKS
schriftlich bestätigt worden sind. |
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| 1.6. |
Verträge
über Hardware sind Kaufaufträge, Verträge über Software
sind Lizenzverträge. Die Verpflichtungen von AKS und die des
Käufers ergeben sich ausschließlich aus den
folgenden Bestimmungen für den Käufer, insbesondere die
Kaufpreis-Zahlungsverpflichtungen aus. Etwaige
Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit einem
Kreditinstitut oder einer Leasing-Gesellschaft berühren den
Vertrag mit AKS und die darin enthaltenen Zahlungsbedingungen
nicht. |
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2.
Preise und Zahlungsbedingungen |
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| 2.1. |
Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich zu entrichten hat |
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| 2.2.
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Rechnungen
sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
Ausgenommen davon sind nur besondere, schriftlich getroffene
Vereinbarungen. |
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| 2.3. |
Die
Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich AKS ausdrücklich
vor, die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont und
Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen uns sofort zu
entrichten. |
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| 2.4. |
Unter
Abbedingung des § 366 und § 367 BGB und trotz
anders lautender Bestimmung des Käufers legt die AKS fest,
welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt
sind. |
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| 2.5. |
10
Zage nach der Fälligkeit der Rechnung werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, unabhängig
davon, ob Verzug eingetreten ist oder nicht, Zinsen in Höhe
des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank- zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zinsen sind sofort fällig. |
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| 2.6. |
Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt oder wenn AKS
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen
von AKS gegen den Käufer fällig, auch wenn AKS Wechsel oder
Schecks hereingenommen hat. AKS ist berechtigt, wegen aller
ihrer Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistungen auszuführen. AKS ist außerdem
berechtigt, nach angemessener Nachfrist, von den diesen
Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. |
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| 2.7. |
Die
vorstehende Regelung gilt auch für Teilzahlungsgeschäfte,
wenn der Käufer mindestens mit drei aufeinander folgenden
Raten ganz oder teilweise in Verzug geraten ist und dieser
Betrag mindestens den 10. Teil des Preises ausmacht. |
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| 2.8. |
Der
Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
wurde. |
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3.
Lieferzeiten |
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AKS
wird sich bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten.
In Fällen von Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen,
höherer Gewalt oder Nichtbelieferung von
Unterlieferanten von AKS ist AKS berechtigt, die Lieferung
ganz oder teilweise abzulehnen, ohne daß der Käufer Anspruch
auf Schadenersatz erheben, Nachlieferung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten kann. Das gleiche gilt auch für alle
anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die von AKS nicht
zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich
wird. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten,
wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend schriftlich
vereinbart hat, diese von AKS nicht eingehalten wird, der Käufer
AKS schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt
hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher
Liefertermine stehen dem Käufer nicht zu. Die erweiterte
Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen. |
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4.
Versand |
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| 4.1. |
Die
Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder
einen sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über,
bei Ausführung des Transports durch AKS mit Übernahme durch
den Kunden. AKS ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
Lieferungen im Interesse und für Rechnung des Käufers zu
versichern. |
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| 4.2. |
Der
Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf
Transportschäden untersuchen und AKS etwaigen Schaden oder
Verlust sofort durch eine Tatbestandsmeldung, die vom Käufer
unterschrieben ein muß, Mitteilung machen. Im übrigen müssen
AKS offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden. |
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5.
Gewährleistung |
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| 5.1. |
AKS
gewährleistet, daß die an den Käufer verkauften Produkte
frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistung
besteht im kostenlosen Ersatz der defekten Teile frei
Bestimmungsort. |
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| 5.2. |
Mängelrügen
sind unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach
Wareneingang , der zuständigen Verkaufsleitung schriftlich
anzuzeigen. |
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| 5.3. |
Defekte
Teile müssen an AKS unter Angabe der Seriennummer des
Erzeugnisses zurückgesandt werden. |
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| 5.4. |
Zur
Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Erzeugnisse sind
nur von AKS geprüfte Hardware-Aufrüstungen, Ersatzteile und
Zubehör zu verwenden, die von AKS geliefert wurden. Die Gewährleistung
entfällt, wenn der Käufernicht genehmigte Zusatzgeräte
anbringen oder Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal
vornehmen läßt. |
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| 5.5. |
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem
Tag des Erhalts der Ware. |
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| 5.6. |
Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder
Schadenersatz irgendwelcher Art - darunter fallen auch Ansprüche
auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden
etc., für die Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder
mangelhafter Ausführung der Nachbesserung - sind
ausgeschlossen, es sei denn, AKS haftet aus gesetzlich
zwingenden Gründen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
Fehlens zugesicherter Eigenschaften. |
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| 5.7. |
Zurückbehaltungsrechte
oder Aufrechnungen hinsichtlich der Kaufpreisforderung von AKS
stehen dem Käufer wegen seiner vorgenannten Rechte nicht zu. |
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| 5.8. |
Die
vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für den
Kauf gebrauchter Maschinen. Diese werden unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung verkauft. |
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6.
Eigentumsvorbehalt |
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| 6.1. |
AKS
behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis
zur fälligen Zahlung des Kaufpreises unter der Abdeckung
aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers vor, bei
mehreren Verträgen bis zur restlosen Erfüllung der
Verpflichtung des Käufers aus sämtlichen Verträgen. Bis zur
Erfüllung sämtlicher AKS gegenüber dem Käufer zustehenden
Ansprüche darf dieser über die gelieferte Ware vorbehaltlich
der nachstehenden Ziffer nicht verfügen. |
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| 6.2. |
Gerät
der Käufer in Zahlungsverzug, so ist AKS berechtigt, die
Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu
verlangen, ohne daß darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt.
Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche
von AKS. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des
Vertrages verpflichtet. Macht AKS von dem Eigentumsvorbehalt
Gebrauch, so ist AKS berechtigt, nach angemessener Frist über
diese Ware anderweitig zuverfügen und bei vollständiger
Zahlung des Kaufpreises eine gleiche oder gleichwertige Ware
zu liefern. |
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| 6.3. |
Der
Käufer ist verpflichtet, AKS von Zugriffen Dritter auf die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich in
Kenntnis zu setzen und AKS bei der Wahrung ihrer Rechte in
jeder Weise zu unterstützen. Dazu ist insbesondere
erforderlich, daß der Käufer bei einer eventuellen
Zwangsvollstreckung gegenüber jedem Dritten darauf hinweist,
daß der gepfändete Gegenstand im Eigentum von AKS steht und
AKS dies unter gleichzeitiger Übersendung des Pfandprotokolls
schriftlich bestätigt. Sollten durch den Zugriff Dritter Schäden
an den Gegenständen, die im Eigentum von AKS stehen,
eintreten, so hat der Käufer diese sowie alle Kosten, die
durch die Intervention von AKS entstehen können, zu ersetzen. |
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7.
Besondere Softwarebedingungen |
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Unabhängig
von der Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
zwischen AKS und dem Käufer alles als Software, was im Rahmen
eines Softwareauftrages überlassen wurde. |
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8.
Lizenz |
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| 8.1. |
AKS
gewährt dem Käufer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung
die nicht ausschließliche und übertragbare Lizenz, die
Software und Dokumentation zu benutzen. |
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| 8.2. |
AKS
gewährt dem Käufer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung
die nicht ausschließliche und übertragbare Lizenz, ihm zur
Verfügung gestelltes Know - How von AKS zu benutzen. |
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| 8.3. |
Der
Käufer wird die Software nur jeweils auf einem Gerät und auf
von AKS freigegebenen Programmträgern benutzen bzw. benutzen
lassen. Der Käufer wird die Software und Dokumentation
vertraulich behandeln und die erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter
Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Käufer insbesondere ohne
die schriftliche Einwilligung oder Anweisung von AKS nicht
gestattet, Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise
zu kopieren. Diese Bestimmung gilt entsprechend für die
Benutzung des Know - How von AKS. |
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| 8.4. |
Bei
schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Ziffern
behält sich AKS vor, unbeschadet der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen, für jeden einzelnen Fall der
Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Annahme eines
Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von
20.000,00 € zu verlangen. |
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| 8.5. |
Der
Käufer ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr mit der
schriftlichen Einwilligung von AKS die Software und
Dokumentation für spezielle Zwecke seines Kunden anzupassen
und zu verlängern. AKS wird dabei gegebenenfalls gegen
besondere Berechnung Unterstützung gewähren. Auch die geänderte
Software und Dokumentation unterliegt weiterhin den
Bestimmungen dieser Bedingungen. |
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9.
Vertragsgegenstand |
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| 9.1. |
Gegenstand
des Vertrages sind: |
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-
Die Überlassung von Systemsoftware und systemnaher Software
gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung, |
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-
die Überlassung von Standardsoftware gemäß Dokumentation
und/oder Leistungsbeschreibung, |
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-
die Änderung von Software und sonstige
Software-Serviceleistungen gemäß jeweils gültiger Preislisten von AKS. |
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| 9.2. |
Die
Lieferung von Datenträgern und sonstigen körperlichen
Gegenständen ist nicht Inhalt dieses Vertrages. Hierüber ist
gegebenenfalls ein gesonderter Vertrag abzuschließen. |
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10.
Leistungsumfang |
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| 10.1. |
Systemsoftware
und systemnahe Software überlässt AKS in dem Umfang, der die
Funktionstüchtigkeit des Systems und die Durchführung der
Wartung der Hardware gewährleistetet. |
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| 10.2. |
Standardsoftware
überlässt AKS dem Käufer einschließlich eines Exemplars
der Anwenderdokumentation mit Bedienungsanleitung; AKS legt
den Umfang der Standardsoftware fest. |
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| 10.3. |
Der
Umfang für Individualsoftware richtet sich nach dem
Leistungsverzeichnis. Die Programmierung wird aufgrund einer
Systemanalyse und eines Tests durchgeführt. |
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11.
Einarbeitung |
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Bei
Standardsoftware arbeitet AKS den Käufer bzw. dessen Kunden
gegen besondere Berechnung in dieBedienung der Software auf
der betreffenden Hardware und in die Handhabung der Formulare
und Datenträger ein. |
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12.
Einschaltung von Sub-Unternehmen |
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AKS
ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen
Sub-Unternehemer einzuschalten. |
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13.
Mitwirkung des Käufers |
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| 13.1. |
Der
Käufer wird AKS unverzüglich sämtliche Angaben machen, die
zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. |
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| 13.2. |
Der
Käufer wird AKS auf Anforderung Testdaten in ausreichender
Art und Menge zur
Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten/auswerten
lassen und überprüfen/überprüfen lassen. |
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| 13.3. |
Der
Käufer wird AKS auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem
Umfang zu Verfügung stellen/stellen lassen. |
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| 13.4. |
Mehrleistungen,
die infolge unrichtiger und lückenhafter Angaben erforderlich
sind, gehen zu lasten des Käufers. Das Gleiche gilt für
zeitliche Verzögerungen. |
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| 13.5. |
Der
Käufer ist verpflichtet, die Pflege- und Wartungsanweisungen
von AKS zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger
rechtzeitig zu ersetzen bzw. ersetzen zu lassen. Die Folgen
der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist
zu lasten des Käufers. |
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14.
Zahlung |
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| 14.1. |
Rechnungen
bezüglich Software und Software-Serviceleistungen sind sofort
nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. |
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| 14.2. |
Wegezeiten
werden zu einem verminderten Satz in Rechnung gestellt. |
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| 14.3. |
Zusätzliche
Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Softwareunterlagen
werden gesondert berechnet. |
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| 14.4. |
Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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| 14.5. |
Die
Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich AKS ausdrücklich
vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu
entrichten. |
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| 14.6. |
Unter
Abbedingung der § 366 und § 367 BGB und trotz
anders lautender Bestimmungen des Käufers legt AKS
fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers
erfüllt sind. |
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| 14.7. |
Zehn
Tage nach Fälligkeit der Rechnung werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, unabhängig davon, ob
Verzug eingetreten ist oder nicht, Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zinsen sind sofort
fällig. |
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| 14.8. |
Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt oder wenn AKS andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in
Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von AKS
gegen den Käufer fällig, auch wenn AKS Wechsel oder Schecks
hereingenommen hat. AKS ist berechtigt, wegen aller
Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
auszuführen. AKS ist außerdem berechtigt, nach angemessener
Nachfrist, von denen diesen Forderungen zugrunde liegenden
Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. |
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| 14.9. |
Der
Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist. |
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15.
Termine |
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| 15.1. |
AKS
bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine
sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich als solche vereinbart werden. Der Käufer kann vom
Vertrag zurücktrete, wenn ausdrücklich eine Lieferfrist als
bindend vereinbart wurde, diese von AKS nicht eingehalten
wird, der Käufer AKS schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. |
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| 15.2. |
Schadensersatzansprüche
aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine stehen dem
Käufer nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB
wird ausgeschlossen. |
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16.
Gewährleistung |
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| 16.1. |
Dem
Käufer ist bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in
der Software nicht ausgeschlossen werden können. |
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| 16.2. |
Die
Gewährleistung entfällt für Software oder Softwareteile,
die vom Käufer geändert oder erweitert wurden. |
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| 16.3. |
Dem
Käufer bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen
Nachbesserungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die
Vergütung herabzusetzen oder vom einzelnen Softwareauftrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung
sind ausgeschlossen. |
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| 16.4. |
Dem
Käufer steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht
bezüglich der Forderungen von AKS zu, die sich nicht auf den
Vertragsgegenstand beziehen. |
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| 16.5. |
Schadensersatzansprüche
des Käufers jeglicher Art gegen AKS sind ausgeschlossen,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B.
bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus
Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, wegen
unerlaubter Handlung und Nichterfüllung. Dies gilt nicht,
soweit in Fällendes Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit und
Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend
gehaftet wird. |
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| 16.6. |
Eine
Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von Software, die
nicht von AKS installiert wurde, übernimmt AKS nur, wenn dies
ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. |
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17.
Sonstiges |
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| 17.1. |
Mit
Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden die Daten des Käufers,
die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und,
soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich,
verarbeitet und übermittelt. |
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| 17.2. |
Es
gilt die jeweils neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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| 17.3. |
Sollten
eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht. |
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| 17.4. |
Erfüllungsort
ist, wenn nicht anders vereinbart, Grimma, Gerichtsstand
Grimma. |
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18.
Gültigkeit |
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Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.08.2001. |
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