Haftungsausschluss:

FIRMA  I  AGB  I  JOBS  I ANFAHRT 

1. Vertragsabschluß
     
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AKS Grimma GmbH mit Sitz in 04668 Grimma, Bahnhofstraße 5 -- im folgenden AKS genannt- gelten für alle mit Käufern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Käufer eigene Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Bedingungen von AKS gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
    
1.2. Angebote von AKS sind - auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich.
    
1.3. Werden AKS direkt oder durch Kunden Aufträge zugeleitet, so kommt ein entsprechender Vertrag erst durch die schriftliche Bestätigung von AKS zustande.
     
1.4. Vorherige Auslieferung der Ware gilt nicht als Bestätigung.
   
1.5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen abgegebener Aufträge oder dieser Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch AKS schriftlich bestätigt worden sind.
   
1.6. Verträge über Hardware sind Kaufaufträge, Verträge über Software sind Lizenzverträge. Die Verpflichtungen von AKS und die des Käufers ergeben sich ausschließlich aus den   folgenden Bestimmungen für den Käufer, insbesondere die Kaufpreis-Zahlungsverpflichtungen aus. Etwaige Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit einem Kreditinstitut oder einer Leasing-Gesellschaft berühren den Vertrag mit AKS und die darin enthaltenen Zahlungsbedingungen nicht.
   
2. Preise und Zahlungsbedingungen
   
2.1.               Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich zu entrichten hat
   
2.2.                 Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Ausgenommen davon sind nur besondere, schriftlich getroffene Vereinbarungen.
   
2.3. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich AKS ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen uns sofort zu entrichten.
   
2.4. Unter Abbedingung des § 366 und § 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt die AKS fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
   
2.5. 10 Zage nach der Fälligkeit der Rechnung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, unabhängig davon, ob Verzug eingetreten ist oder nicht, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank- zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zinsen sind sofort fällig. 
   
2.6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn AKS  Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von AKS gegen den Käufer fällig, auch wenn AKS Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. AKS ist berechtigt, wegen aller ihrer Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. AKS ist außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist, von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
   
2.7. Die vorstehende Regelung gilt auch für Teilzahlungsgeschäfte, wenn der Käufer mindestens mit drei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug geraten ist und dieser Betrag mindestens den 10. Teil des Preises ausmacht.
   
2.8. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
   
3. Lieferzeiten
   
  AKS wird sich bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. In Fällen von Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen,  höherer Gewalt oder Nichtbelieferung von Unterlieferanten von AKS ist AKS berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne daß der Käufer Anspruch auf Schadenersatz erheben, Nachlieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die von AKS nicht zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend schriftlich vereinbart hat, diese von AKS nicht eingehalten wird, der Käufer AKS schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine stehen dem Käufer nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
   
4. Versand
   
4.1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder einen sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über, bei Ausführung des Transports durch AKS mit Übernahme durch den Kunden. AKS ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Interesse und für Rechnung des Käufers zu versichern.
   
4.2. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und AKS etwaigen Schaden oder Verlust sofort durch eine Tatbestandsmeldung, die vom Käufer unterschrieben ein muß, Mitteilung machen. Im übrigen müssen AKS offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
   
 5. Gewährleistung
   
 5.1. AKS gewährleistet, daß die an den Käufer verkauften Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistung besteht im kostenlosen Ersatz der defekten Teile frei Bestimmungsort.
   
5.2. Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Wareneingang , der zuständigen Verkaufsleitung schriftlich anzuzeigen.
   
5.3. Defekte Teile müssen an AKS unter Angabe der Seriennummer des Erzeugnisses zurückgesandt werden.
   
5.4. Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Erzeugnisse sind nur von AKS geprüfte Hardware-Aufrüstungen, Ersatzteile und Zubehör zu verwenden, die von AKS geliefert wurden. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufernicht genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal vornehmen läßt.
   
5.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware.
   
5.6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art - darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden etc., für die Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung der Nachbesserung - sind ausgeschlossen, es sei denn, AKS haftet aus gesetzlich zwingenden Gründen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
   
5.7. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungen hinsichtlich der Kaufpreisforderung von AKS stehen dem Käufer wegen seiner vorgenannten Rechte nicht zu.
   
5.8. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für den Kauf gebrauchter Maschinen. Diese werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
   
 6. Eigentumsvorbehalt
   
 6.1. AKS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur fälligen Zahlung des Kaufpreises unter der Abdeckung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers vor, bei mehreren Verträgen bis zur restlosen Erfüllung der Verpflichtung des Käufers aus sämtlichen Verträgen. Bis zur Erfüllung sämtlicher AKS gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche darf dieser über die gelieferte Ware vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer nicht verfügen.
   
6.2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist AKS berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, ohne daß darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche von AKS. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Macht AKS von dem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist AKS berechtigt, nach angemessener Frist über diese Ware anderweitig zuverfügen und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.
   
6.3. Der Käufer ist verpflichtet, AKS von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich in Kenntnis zu setzen und AKS bei der Wahrung ihrer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Dazu ist insbesondere erforderlich, daß der Käufer bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung gegenüber jedem Dritten darauf hinweist, daß der gepfändete Gegenstand im Eigentum von AKS steht und AKS dies unter gleichzeitiger Übersendung des Pfandprotokolls schriftlich bestätigt. Sollten durch den Zugriff Dritter Schäden an den Gegenständen, die im Eigentum von AKS stehen, eintreten, so hat der Käufer diese sowie alle Kosten, die durch die Intervention von AKS entstehen können, zu ersetzen.
   
 7. Besondere Softwarebedingungen
   
  Unabhängig von der Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen AKS und dem Käufer alles als Software, was im Rahmen eines Softwareauftrages überlassen wurde.
   
 8. Lizenz
   
 8.1. AKS gewährt dem Käufer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und übertragbare Lizenz, die Software und Dokumentation zu benutzen.
   
8.2. AKS gewährt dem Käufer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und übertragbare Lizenz, ihm zur Verfügung gestelltes Know - How von AKS zu benutzen.
   
8.3. Der Käufer wird die Software nur jeweils auf einem Gerät und auf von AKS freigegebenen Programmträgern benutzen bzw. benutzen lassen. Der Käufer wird die Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Käufer insbesondere ohne die schriftliche Einwilligung oder Anweisung von AKS nicht gestattet, Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren. Diese Bestimmung gilt entsprechend für die Benutzung des Know - How von AKS.
   
8.4. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Ziffern behält sich AKS vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 € zu verlangen.
   
 8.5. Der Käufer ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr mit der schriftlichen Einwilligung von AKS die Software und Dokumentation für spezielle Zwecke seines Kunden anzupassen und zu verlängern. AKS wird dabei gegebenenfalls gegen besondere Berechnung Unterstützung gewähren. Auch die geänderte Software und Dokumentation unterliegt weiterhin den Bestimmungen dieser Bedingungen.
   
9. Vertragsgegenstand
   
9.1. Gegenstand des Vertrages sind:
   
  - Die Überlassung von Systemsoftware und systemnaher Software gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung,
   
  - die Überlassung von Standardsoftware gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung,
   
  - die Änderung von Software und sonstige Software-Serviceleistungen gemäß jeweils gültiger  Preislisten von AKS.
   
9.2. Die Lieferung von Datenträgern und sonstigen körperlichen Gegenständen ist nicht Inhalt dieses Vertrages. Hierüber ist gegebenenfalls ein gesonderter Vertrag abzuschließen.
   
 10. Leistungsumfang
   
 10.1. Systemsoftware und systemnahe Software überlässt AKS in dem Umfang, der die Funktionstüchtigkeit des Systems und die Durchführung der Wartung der Hardware gewährleistetet.
   
10.2. Standardsoftware überlässt AKS dem Käufer einschließlich eines Exemplars der Anwenderdokumentation mit Bedienungsanleitung; AKS legt den Umfang der Standardsoftware fest.
   
10.3. Der Umfang für Individualsoftware richtet sich nach dem Leistungsverzeichnis. Die Programmierung wird aufgrund einer Systemanalyse und eines Tests durchgeführt.
   
 11. Einarbeitung
   
  Bei Standardsoftware arbeitet AKS den Käufer bzw. dessen Kunden gegen besondere Berechnung in dieBedienung der Software auf der betreffenden Hardware und in die Handhabung der Formulare und Datenträger ein.
   
 12. Einschaltung von Sub-Unternehmen
   
  AKS ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen Sub-Unternehemer einzuschalten.
   
 13. Mitwirkung des Käufers
   
 13.1. Der Käufer wird AKS unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
   
13.2. Der Käufer wird AKS auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge  zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten/auswerten lassen und überprüfen/überprüfen lassen.
   
13.3. Der Käufer wird AKS auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zu Verfügung stellen/stellen lassen.
   
13.4. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger und lückenhafter Angaben erforderlich sind, gehen zu lasten des Käufers. Das Gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.
   
13.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Pflege- und Wartungsanweisungen von AKS zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen bzw. ersetzen zu lassen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu lasten des Käufers.
   
 14. Zahlung
   
14.1. Rechnungen bezüglich Software und Software-Serviceleistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
   
14.2. Wegezeiten werden zu einem verminderten Satz in Rechnung gestellt.
   
14.3. Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonstigen Softwareunterlagen werden gesondert berechnet.
   
14.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
   
14.5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich AKS ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten.
   
14.6. Unter Abbedingung der § 366 und § 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt AKS  fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
   
14.7. Zehn Tage nach Fälligkeit der Rechnung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, unabhängig davon, ob Verzug eingetreten ist oder nicht, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zinsen sind sofort fällig.
   
14.8. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn AKS andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von AKS gegen den Käufer fällig, auch wenn AKS Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. AKS ist berechtigt, wegen aller Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. AKS ist außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist, von denen diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
   
14.9. Der  Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
   
15. Termine
   
15.1. AKS bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich  schriftlich als solche vereinbart werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktrete, wenn ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart wurde, diese von AKS nicht eingehalten wird, der Käufer AKS schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
   
15.2. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine stehen dem Käufer nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
   
 16. Gewährleistung
   
 16.1. Dem Käufer ist bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können.
   
16.2. Die Gewährleistung entfällt für Software oder Softwareteile, die vom Käufer geändert oder erweitert wurden.
   
16.3. Dem Käufer bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen oder vom einzelnen Softwareauftrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung sind ausgeschlossen.
   
16.4. Dem Käufer steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von AKS zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
   
16.5. Schadensersatzansprüche des Käufers jeglicher Art gegen AKS sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, wegen unerlaubter Handlung und Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in Fällendes Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit und Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.
   
16.6. Eine Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von Software, die nicht von AKS installiert wurde, übernimmt AKS nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
   
 17. Sonstiges
   
 17.1. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden die Daten des Käufers, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt.
   
17.2. Es  gilt die jeweils neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
   
17.3. Sollten eine oder mehrere  der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
   
17.4.            Erfüllungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, Grimma, Gerichtsstand Grimma.
   
 18. Gültigkeit
   
  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.08.2001.